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Regeln für die Teilnahme an City- und Kneipen-Touren:

Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Regeln und Teilnahme- und Tourbedingungen.

Allgemein gilt es zu beachten: City- und Kneipen-Touren aus dem Hause Betty BBQ haben den Charakter einer Entertainment-Führung, bei denen Spass und Unterhaltung im Vordergrund stehen.

Unsere City Touren und Kneipentouren sollen jedem Spaß machen und wir distanzieren uns eindeutig vom Eindruck „geführter Sauftouren“. Übermäßigen und unverantwortlichen Alkoholkonsum mit Kontrollverlust, Verlust von Anstand und Mangel an respektvollen und höflichen Umgang ahnden wir konsequent durch Ausschluss von der Tour.

Genieße Alkohol verantwortungsvoll, damit wir gemeinsam einen schönen Abend erleben.

Insbesondere unsere City-Tour Kaffeefahrt per pedes richtet sich an die ganze Familie und Jung und Alt. Hier wird kein Alkohol konsumiert.

Teilnahme- und Tourbedingungen

  1. Teilnahme für alle City-Touren außer der City-Touren “Kaffeeklatsch und Stadtgeflüster” und “Stocky’s Bächle-Spaziergang”, ab 18 Jahren. Bei den City-Touren “Kaffeeklatsch und Stadtgeflüster” und “Stocky’s Bächle-Spaziergang” gibt es keine Altersbeschränkung, wir empfehlen jedoch ein Mindestalter von 12 Jahren, Teilnehmer unter 18 Jahren müssen sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden. Es ist ein gültiger Personalausweis während der gesamten Tour mitzuführen.
  2. Jeder Teilnehmer ist für den Konsum von Alkohol und deren Menge selbst verantwortlich.
  3. Betty BBQ Travestie & Entertainment haftet nicht für Sach- oder Personenschäden. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
  4. Anweisungen des Tourleiters/Guides ist stets Folge zu leisten.
  5. Die Tourleiter/Guides sowie das Management behalten sich jederzeit vor, alkoholisierte oder sich unverantwortlich (z.B. Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses)  verhaltende Teilnehmer von der Tour auszuschließen, eine Erstattung ist hierbei ausgeschlossen. Bezüglich dem alkoholisierten Zustands betreffender Teilnehmer ist nicht auf den Grad der Alkoholisierung abzustellen, sondern auf wesentliche Fähigkeiten zu einer reibungslosen Teilnahme , diese sind z.B. Orientierungs-, Geh- und Stehvermögen sowie Rede- und Sehvermögen (“Herr über seinen Körper sein” ). Die Entscheidung darüber, ob die genannten Ausschlussgründe vorliegen, liegen alleine in der subjektiven Beurteilung des Guides bzw. dem Management. Wir können auch aus Haftungs- und Hausrechtgsründen die City-Tour dann nicht mehr durchführen. Einreden zu diesen Entscheidungen können nur an das Management und via E-Mail nach der Entscheidung eingebracht werden.
  6. Die Tourleiter/Guides sowie das Management behalten sich jederzeit vor, exklusiv/privat gebuchte City-Touren aufgrund alkoholisierter oder sich unverantwortlich verhaltende Teilnehmer abzusagen und abzubrechen, eine Erstattung ist hierbei ausgeschlossen.  Bezüglich dem alkoholisierten Zustands betreffender Teilnehmer ist nicht auf den Grad der Alkoholisierung abzustellen, sondern auf wesentliche Fähigkeiten zu einer reibungslosen Teilnahme, diese sind z.B. Orientierungs-, Geh- und Stehvermögen sowie Rede- und Sehvermögen (“Herr über seinen Körper sein” ). Die Entscheidung darüber, ob die genannten Ausschlussgründe vorliegen, liegen alleine in der subjektiven Beurteilung des Guides bzw. dem Management. Wir können auch aus Haftungs- und Hausrechtsgründen die City-Tour dann nicht mehr durchführen. Einreden zu diesen Entscheidungen können nur an das Management und via E-Mail nach der Entscheidung eingebracht werden.
  7. Verkleidungen sind erlaubt, jedoch ist auf ein gepflegtes Erscheinungsbild zu achten.
  8. Bollerwägen, Bauchläden u.ä. sind nicht gestattet.
  9. Die StVO ist einzuhalten. Achten Sie bitte stets auf Ihren Weg und insbesondere auf die Freiburger Bächle!
  10. Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken und das sogenannte „Wegbier“ sind ausdrücklich verboten.
  11. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einigen der Kneipen und Bars um Lokalitäten handelt, in denen das Rauchen erlaubt ist und geraucht wird.
  12. Die Touren sind derzeit leider nicht behindertengerecht, da einige der besuchten Lokalitäten keinen behindertengerechten Zugang haben.
  13. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
  14. Um den gesundheitlichen Schutz aller unserer Teilnehmer so gut wie möglich zu gewähren,  dürfen an unseren City-Touren nur nicht-infektiöse Teilnehmer teilnehmen. Dem Teilnehmer obliegt im Sinne der verantwortlichen Eigenkontrolle die Pflicht, seinen Gesundheitszustand entsprechend zu überwachen. In Verdachtsfällen können unsere Guides/Tourleiter Personen von der Teilnahme ohne Erstattungsrecht ausschließen.In Situationen von höheren Infektionsgefahren, sind daher folgende Verhaltensweisen einzuhalten und Einschränkungen zu dulden:
    • Fotos mit Betty BBQ oder unseren Guides zusammen sind nicht möglich
    • Abstand von mind. 1 m von Betty BBQ, unseren Guides und anderen Menschen halten
    • Abstand von Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber halten bzw. als Mensch mit Husten, Schnupfen oder Fieber Abstand von anderen Personen halten, insbesondere mit Fieber und Husten erst gar nicht an unseren City-Touren teilnehmen!
    • Händeschütteln und Umarmungen generell unterlassen
    • Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen (mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife)
    • richtiges Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge
    • Hände vom Gesicht fernhalten (Schleimhäute in Mund und Nase sowie Augen)
  15. Es gelten für alle Touren diese Regeln und die AGB der Betty BBQ Travestie & Entertainment.
  16. Mit Buchung unserer Dienstleistungen/Produkte stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Regeln für die Teilnahme an City- und Kneipen-Touren sowie der Datenschutzerklärung der Betty BBQ Travestie & Entertainment zu. Der Datenschutzerklärung stimmen Sie auch bereits mit Kontaktaufnahme und zur Abwicklung vorvertraglicher Vorgänge zu. Diese sind in der aktuellen Fassung einzusehen auf www.betty-bbq.com

Es gilt das Hausrecht der jeweiligen Veranstaltungsorte – Einlass unter Vorbehalt. Keine Teilnahmegarantie.

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