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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betty BBQ Travestie & Entertainment für City-Touren

1. Allgemeines

Betty BBQ Travestie & Entertainment behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Buchungen, die vor einer solchen Anpassung eingehen, werden nach den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB behandelt. Die Inhalte der Website werden mit größter Sorgfalt erstellt und verwaltet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernimmt Betty BBQ Travestie & Entertainment jedoch keine Gewähr.

2. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an einer City oder Pub Crawl Tour und dem Auftragnehmer (Betty BBQ Travestie & Entertainment). Für Teilnahmen an Touren sind zusätzlich die Regeln, Teilnahme- und Tourbedingungen gültig und obligatorisch. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

3. Teilnahme, Kosten, Zahlungsbedingungen sowie verbindliche Buchungen

3.1 Besondere Teilnahmebedingungen bzgl. den Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2

Werden Leistungen/Tickets in Bezug auf die City-Touren aus dem Hause Betty BBQ gebucht, gleichwohl über welchen Vertriebsweg, so verpflichten sich die Teilnehmer/Buchenden zur Einhaltung folgender Pflichten. Kommen Sie diesen nicht nach, so wird die Teilnahme an der City-Tour/Veranstaltung verweigert, hierbei entsteht kein Erstattungsrecht des Buchenden/Teilnehmers. Bezüglich den Maßnahmen gelten untenstehende Maßnahmen grundsätzlich, können aber ausgesetzt werden – also nicht weiter verlangt werden. Welche Maßnahmen aktuell gelten kann eingesehen werden bei den entsprechenden Hinweisen unter: Aktuelle Informationen bzgl. den Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 auf die City-Touren aus dem Hause Betty BBQ.

Seit dem 03.04.2022 sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg keine wesentlichen Schutz-Maßnahmen mehr vor. Wir bitten dennoch um Beachtung unseres folgenden Hygienekonzepts und schließen uns der Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung an:

  • Es wird empfohlen, bei unseren Stadtführungen zu anderen Personen, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Abstandsempfehlung).
  • Ebenso empfehlen wir, wo immer die Abstandsempfehlung nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar; Maskenempfehlung),
  • Weiterhin bitten wir – ebenfalls ganz im Sinne der verantwortlichen Eigenkontrolle,- nur dann an unseren City-Touren teilzunehmen, wenn sich die Teilnehmer gesund fühlen und insbesondere kein Fieber haben und eine eigenverantwortliche Hygiene einhalten (Hygieneempfehlung).  Die Teilnahme ist weiter nur erlaubt, wenn die Teilnehmer sich gesund fühlen und insbesondere kein Fieber haben.

3.2. Weitere Regelungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anfrage veröffentlichten (bei öffentlicher Durchführung) oder mitgeteilten (bei privaten/exklusiven Touren) Preise.

Alle seitens Betty BBQ Travestie & Entertainment sowie seitens der Vorverkaufspartner genannten Details (wie z.B. Leistungsbeschreibung, Datum, Uhrzeit, Preis) sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eine Angebots zu verstehen. Gibt der Anfragende auf dieser Grundlage ein Angebot an Betty BBQ Travestie & Entertainment  oder den Vorverkaufspartnern ab, so gelten zur Annahme und Verbindlichkeit dieses Angebotes die folgenden Ausführungen.

Die Teilnahmekosten sind bei Exklusiv-Touren per Vorauskasse (Banküberweisung) zu zahlen und bei öffentlichen Touren über den Ticketverkauf bei den jeweiligen Vorverkaufspartnern näher geregelt und abgewickelt. Tickets für öffentliche City-Touren, welche im Vorverkauf oder als Resttickets unmittelbar vor der City-Tour direkt bei Betty BBQ Travestie & Entertainment erworben werden, sind ebenfalls sofort zur Zahlung fällig. Eine noch nicht bezahlte Tour ist nicht gebucht und bestätigt. Bitte beachten Sie, dass bei exklusiven/privaten Touren die Buchung und Durchführung der Tour erst mit Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto und der darauf folgenden Buchungsbestätigung seitens Betty BBQ Travestie & Entertainment verbindlich wird. Es gelten ausschliesslich schriftliche Buchungsbestätigungen seitens Betty BBQ Travestie & Entertainment.

In der Gebühr nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und die Verpflegung.

Zusätzlicher Hinweis für den angebotenen Pub Crawl/die Kneipentour: Aus organisatorischen und dramaturgischen Gründen ist der Bezug von Tickets für Gruppen mit mehr als 8 Personen über die Vorverkaufspartner für die öffentliche Kneipentour nicht gestattet. Wollen Inetressierte dennoch mit mehr als 8 Personen an der öffentlichen Pub Crawl-Tour teilnehmen, so ist hierzu und für eine mögliche Freigabe durch Betty BBQ Travestie & Entertainment zuvor das Betty BBQ-Büro unter info@betty-bbq.de anzufragen. Die Gestattung liegt im Ermessen der Betty BBQ Travestie & Entertainment.

4. Durchführungsänderungen und -hindernisse

Betty BBQ ist eine Kunstfigur, die konkret die gesellschaftliche Normalität in Frage und pseudo-moralische Situationen aufbrechen will. Hieraus ergibt sich, dass der Auftragnehmer für den Fall, dass Betty BBQ die Möglichkeit hat, diese Botschaft in erheblichen Maße medienwirksam und öffentlich zu äußern bzw. Vorbereitungen hierzu treffen kann (z.B. Teilnahme an TV-, Radio- und Großveranstaltungen), sich vorbehält, die jeweilige Tour bzw. Veranstaltung mit Betty BBQ  zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Eintreten besonderer oder/und nicht vorhersehbarer oder/und vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Guides, Naturkatastrophen oder Epidemien/Pandemien und deren Auswirkungen, die jeweilige Tour räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Guide ersatzweise einzusetzen, City- oder Pub Crawl-Tour zu ändern oder abzusagen. Der Auftraggeber kann dies nicht geltend machen.

Betreffend Höherer Gewalt gilt für eine Veranstaltungsänderung- oder absage:

  1. Ist der Auftragnehmer an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben und all derer Auswirkungen gehindert, so verlängert sich die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
  2. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine der Auftragnehmer zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit dieser nachweist,
    1. dass dieses Hindernis außerhalb dessen zumutbaren Kontrolle liegt,
    2. dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar bzw. anders anzunehmen war,
    3. und dass die Auswirkungen des Hindernisses vom Auftragnehmer nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
  3. Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
  4. Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber wenigstens per E-Mail.
  5. Der Auftraggeber kann unter Zustimmung des Auftragnehmers seine Buchung auch zu einem Gutschein zur Einlösung zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel innert eines Jahres) umwandeln. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

Werden seitens des Auftragnehmers Touren auf Grundlage von Umständen, die der Auftragnehmer zu verantworten hat, abgesagt, so können diese nach Wahl des Auftraggebers/Buchenden zu einem anderen Termin (im Einvernehmen mit dem Auftraggeber) nachgeholt werden oder erstattet werden.

Ebenso behält sich die Betty BBQ Travestie & Entertainment vor, die Kontingente (Gruppengrößen) der Touren anzupassen.

Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (vier Teilnehmer) behält sich der Auftragnehmer vor, die jeweilige Tour zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen.

Außerdem behält sich der Auftragnehmer vor, Teilnehmer, die gegen die Verhaltensregeln für die City und Pub Crawl Touren (unsere Regeln und Teilnahme- und Tourbedingungen) verstoßen, während einer City oder Pub Crawl Tour von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz und bekommt die entrichteten Aufwände nicht erstattet. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich nicht benehmen können und/oder Personenschäden, Sachschäden, Schäden an öffentlichem Eigentum oder Ähnliches begehen. Die Betty BBQ Guides behalten sich das Recht vor, den Alkohol an Teilnehmer, die grob die den Tourenablauf gefährden, nicht auszugeben. Ferner übernimmt Betty BBQ Travestie & Entertainment keine Garantie für den Zutritt in die jeweilige Location, wenn Teilnehmer stark alkoholisiert sind. Die jeweilige Location übt ihr Hausrecht eigenständig aus.

Ergänzend hierzu und gelten für alle Teilnehmer an unseren City-Touren unbedingt und zwingend unsere Regeln und Teilnahme- und Tourbedingungen.

Ein Auszug hieraus:

  • Die Tourleiter/Guides sowie das Management behalten sich jederzeit vor, alkoholisierte oder sich unverantwortlich (z.B. Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses)  verhaltende Teilnehmer von der Tour auszuschließen, eine Erstattung ist hierbei ausgeschlossen. Bezüglich dem alkoholisierten Zustands betreffender Teilnehmer ist nicht auf den Grad der Alkoholisierung abzustellen, sondern auf wesentliche Fähigkeiten zu einer reibungslosen Teilnahme , diese sind z.B. Orientierungs-, Geh- und Stehvermögen sowie Rede- und Sehvermögen („Herr über seinen Körper sein“ ). Die Entscheidung darüber, ob die genannten Ausschlussgründe vorliegen, liegen alleine in der subjektiven Beurteilung des Guides bzw. dem Management. Wir können auch aus Haftungs- und Hausrechtgsründen die City-Tour dann nicht mehr durchführen. Einreden zu diesen Entscheidungen können nur an das Management und via E-Mail nach der Entscheidung eingebracht werden.
  • Die Tourleiter/Guides sowie das Management behalten sich jederzeit vor, exklusiv/privat gebuchte City-Touren aufgrund alkoholisierter oder sich unverantwortlich verhaltende Teilnehmer abzusagen und abzubrechen, eine Erstattung ist hierbei ausgeschlossen.  Bezüglich dem alkoholisierten Zustands betreffender Teilnehmer ist nicht auf den Grad der Alkoholisierung abzustellen, sondern auf wesentliche Fähigkeiten zu einer reibungslosen Teilnahme, diese sind z.B. Orientierungs-, Geh- und Stehvermögen sowie Rede- und Sehvermögen („Herr über seinen Körper sein“ ). Die Entscheidung darüber, ob die genannten Ausschlussgründe vorliegen, liegen alleine in der subjektiven Beurteilung des Guides bzw. dem Management. Wir können auch aus Haftungs- und Hausrechtsgründen die City-Tour dann nicht mehr durchführen. Einreden zu diesen Entscheidungen können nur an das Management und via E-Mail nach der Entscheidung eingebracht werden.

Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadens- und Aufwandsersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Tour bestehen nicht.

5. Datenspeicherung

Mit diesen AGB willigt der Kunde zur Speicherung seiner erhobenen Daten durch Betty BBQ Travestie & Entertainment ein. Die Speicherung dient dazu, gegenseitige Leistungspflichten zu erfüllen, eine Klientenkartei zu buchhalterischen und statistischen Zwecken zu führen und dazu, den Kunden über neue Angebote von Betty BBQ Travestie & Entertainment zu informieren.

Ebenso willigt der Kunde ein, dass seine Daten im Rahmen der Tourabwicklung (Reservierungen etc.) an Vertragspartner weitergegeben werden können.

Die Einwilligung, Angebote von Betty BBQ Travestie & Entertainment zu erhalten, kann der Kunde jederzeit widerrufen. Betty BBQ Travestie & Entertainment verpflichtet sich, Daten an Dritte nicht weiterzugeben. Wenn die Daten nicht mehr benötigt werden oder wenn ein Kunde seine Einwilligung nach Erfüllung aller vertraglichen Pflichten widerruft, werden diese unverzüglich von Betty BBQ Travestie & Entertainment gelöscht.

6. Haftung

Der Auftragnehmer wählt für seine Touren professionelle und qualifizierte Guides aus. Bei Personenschäden, Sachschäden, Schäden an öffentlichem Eigentum oder ähnliches übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Teilnehmer haften voll.
Es gilt deutsches Recht.

7. Freiwillige Stornierungseinräumung

Bei den Exklusiv-/Privattouren ist eine Stornierung mit Erstattung ist bis zu drei Monate vor Beginn der Tour abzüglich einer Aufwandspauschale von 5 % des Tourenpreises möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist die Stornierung mit Erstattung von 50 % des Tourenpreises bis sechs Wochen vor Beginn der Tour möglich. Eine Erstattung danach ist ausgeschlossen. Vermittelte Dienstleistungen von Fremdleistern (z.B. Fotografen, Strip-Shows, Limousinenfahrten etc) sind grundsätzlich von der Erstattung ausgeschlossen.

Tickets für die öffentlichen Touren können nach der Buchung nicht vom Auftraggeber/Buchenden storniert werden. Die Tour wird mit der Bezahlung verbindlich gebucht.

Die in 3. genannten Gründe für Änderungen/Absagen der Veranstaltungen seitens des Auftragnehmers (Betty BBQ Travestie & Entertainment) gelten nicht für den Auftraggeber/Buchenden und können von diesem nicht erklärt werden.

8. Zustimmungserklärung

Mit Buchung unserer Dienstleistungen/Produkte stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Regeln für die Teilnahme an City- und Kneipen-Touren sowie der Datenschutzerklärung der Betty BBQ Travestie & Entertainment zu. Der Datenschutzerklärung stimmen Sie auch bereits mit Kontaktaufnahme und zur Abwicklung vorvertraglicher Vorgänge zu. Diese sind in der aktuellen Fassung einzusehen auf www.betty-bbq.com

9. Gerichtsstand, Sonstiges

Der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

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